AGB Miete

Allgemeine Mietbedingungen Bavaria Swiss AG · Stand: März 2025

I. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Wenn nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Mieters aufkommen lassen.
  • Wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet wird.
  • Der Mieter trotz Mahnung mit Mietzinszahlungen im Verzug ist und dem Vermieter eine Besichtigung nicht gewährt.
  • Der Mieter ohne schriftliche Zustimmung Gebrauchs- oder sonstige Rechte am Mietgegenstand Dritten einräumt oder den Mietgegenstand Dritten überlässt.
  • Der Mieter ohne Zustimmung den Stand- oder Einsatzort des Mietgegenstandes ändert.
  • Der Mieter seiner Service-, Wartungs- und Reparaturpflicht nicht nachkommt.
  • Der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht.

§ 2 Bedingungen

2.1 Die Warenangebote der Bavaria Swiss AG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet sind.

2.2 Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben widerspricht die Bavaria Swiss AG bereits hiermit.

2.3 Massgeblich für den Auftrag ist die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der Bavaria Swiss AG. Bei sofortiger Ausführung gilt die Warenrechnung als Auftragsbestätigung.

2.4 Sämtliche Texte, Bilder, Grafiken und sonstigen Unterlagen der Bavaria Swiss AG unterliegen dem Schutz des Urheberrechts. Auf Verlangen müssen diese zurückgegeben werden.

2.5 Massangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sind nur annähernd massgebend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 3 Lieferfrist

3.1 Von der Bavaria Swiss AG angegebene Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht als verbindlich vereinbart. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind keine Fixtermine, wenn nicht ausdrücklich als solche bestimmt.

3.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und vereinbarter Anzahlungen.

3.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Massnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf welche die Bavaria Swiss AG keinen Einfluss hat.

3.5 Wird eine vereinbarte Lieferfrist durch die Bavaria Swiss AG verzögert, hat der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ein Rücktrittsrecht. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 4 Mietpreis und Zahlung

Der Mietpreis wird individuell vereinbart und ist im Voraus zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Dem Mieter steht kein Recht zu, Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.

§ 5 Übergabe und Rückgabe

Der Mietgegenstand wird bei Übergabe auf seinen Zustand geprüft und in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Rückgabe in dem Zustand zurückzugeben, der dem vertragsgemässen Gebrauch entspricht. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, gehen zu Lasten des Mieters.

§ 6 Sorgfaltspflicht des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, regelmässig zu warten und nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck einzusetzen. Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die durch unsachgemässen Gebrauch entstehen.

§ 7 Versicherung

Der Mieter hat den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken (Diebstahl, Beschädigung, Verlust) ausreichend zu versichern. Auf Verlangen ist dem Vermieter der Versicherungsnachweis vorzulegen.

§ 8 Haftung

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Schweiz. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug (Schweiz), soweit gesetzlich zulässig.

Bavaria Swiss AG · Talacherstrasse 11a · CH-6340 Baar/Zug · info@bavariaswiss.com · ← Zurück zur Miete